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Häufig gestellte Fragen
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Leitfaden für kooperative Studiengänge
Welche kooperativen Studiengänge werden angeboten und was versteht man darunter?
Bauingenieur-Plus und Baubetrieb-Plus
Der Bauingenieur-Plus sowie der Baubetrieb-Plus ist ein Dualer (Kooperativer) Studiengang, der die praktische gewerblich-technische Ausbildung in einem Bauberuf mit einem Bachelor-Studiengang im Bauingenieurwesen kombiniert.
Baubetriebswirt-Plus
Der Baubetriebswirt-Plus ist ein Dualer (Kooperativer) Studiengang, der die praktische betriebswirtschaftliche Ausbildung in einem kaufmännischen Beruf mit einem Bachelor-Studiengang in Betriebswirtschaftslehre Bau und Immobilien kombiniert.
Was sind die Ziele des Dualen Studienganges?
Die Teilnehmer sollen praxisnah zu fachkundigen Bauingenieuren ausgebildet werden. Durch die enge Verzahnung von gewerblicher Ausbildung und akademischen Studienveranstaltungen sollen die Teilnehmer in kürzester Zeit für die Arbeit als Ingenieur in einer Baufirma herangeführt und qualifiziert werden.
Welcher Ausbildungsberuf kann mit dem Studium kombiniert werden?
Als Ausbildungsberufe kommen in Frage:
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Maurer / Maurer/in
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Beton- und Stahlbetonbauer/in
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Straßenbauer / Straßenbauer/in
Andere Berufe sind nach Absprache möglich.
Welche Schritte müssen vor Ausbildungsbeginn getätigt werden?
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Zunächst wird ein klassischer Ausbildungsvertrag (Kammerformular) geschlossen. Die Eintragungen entsprechen denen der regulären Ausbildungsverhältnisse, allerdings mit 3½ Jahren und dem Vermerk “Kooperativer Studiengang”.
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Diesen Vertrag schicken Sie in Kopie in gewohnter Weise zur SOKA-Bau, damit Sie die Erstattungen beziehen können. Sie erhalten nach einiger Zeit die Arbeitnehmernummer der SOKA-Bau für den Teilnehmer, die Sie an das Bildungszentrum Bau in Sigmaringen oder Mannheim weiter leiten.
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Im Weiteren benötigen Sie die Zusatzvereinbarung zum Ausbildungsvertrag, die Sie mit dem Studenten/Azubi unterschreiben. Dies ist notwendig, weil darin unter anderem die Freistellung für die Studienzeiten geregelt ist. Ebenso sind neben den Ausbildungsvergütungen (gestreckt auf die verlängerte Lehrzeit) auch der Urlaubsanspruch und weitere Absprachen festgelegt.
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Für die Einschreibung an der Hochschule benötigen Sie den Antrag auf Zulassung zum Studium an der Hochschule. Diesen Antrag muss der zukünftige Student / die Studentin ausfüllen und die erforderlichen Unterlagen beifügen. Achtung: Auch wenn die Bewerbungen bis Juli laufen, muss der Antrag für das nächst folgende Sommersemester abgegeben werden, da die ersten Studienveranstaltungen im Sommersemester des Folgejahres stattfinden.
Alle Unterlagen müssen an die
Bildungsakademie der Bauwirtschaft
Baden-Württemberg gGmbH
Hohenzollernstraße 25 – 70178 Stuttgart
geschickt werden. Einsendeschluss ist immer der 10. Juli für das Ausbildungsjahr, das am 01. September beginnen wird. Sollte das Schulzeugnis mit der Hochschulreife noch nicht vorliegen, genügt ein Hinweis und die Angabe mit welcher Durchschnittsnote die Schule voraussichtlich abgeschlossen wird.
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Der Bewerber / die Bewerberin erhält im Laufe des Juli eine vorläufige Zusage der Hochschule über die Zulassung zum Sommersemester des Folgejahres.
In Biberach ist für die Zulassung ein Notendurchschnitt bis 2,8 erforderlich, jedoch kann sich dieser im Bewerbungsverfahren ändern.
In Karlsruhe wird die Zulassung auf Basis eines Punktesystems erteilt. Hierfür werden neben der Abschlussnote noch weitere Faktoren herangezogen.
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Die gewerbliche Ausbildung kann dann zum 01. September starten. Die Einladungen zur
überbetrieblichen Ausbildung kommen vom Bildungszentrum Bau in Sigmaringen oder Mannheim. Fragen zu den dualen und kooperativen Studiengängen
Welche Unterlagen müssen für die Bewerbung eingereicht werden?
Bis zum Ende der Bewerbungsfrist müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
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Kopie des Ausbildungsvertrages (Kammer)
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Kopie der Zusatzvereinbarung zum Ausbildungsvertrag
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Original des Antrages auf Zulassung zum Studium an der Hochschule
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Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis o.ä.)
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Lebenslauf
Muss der Bewerber ein Vorpraktikum machen?
Der Bewerber muss KEIN Vorpraktikum machen, weil die Ausbildung als solches anerkannt wird. Nach Abschluss der Ausbildung muss der Student ein ingenieurtechnisches Praktikum belegen, das bis zum Beginn der Abschlussprüfung nachgewiesen werden muss.
Was bekommt der / die Auszubildende für eine Vergütung?
Der/die Auszubildende bekommt die tarifvertragliche Ausbildungsvergütung für gewerbliche Auszubildende. Allerding kann diese um die Zeiten an der Hochschule Biberach gekürzt werden. Die Beispielrechnung finden Sie in der Zusatzvereinbarung. Dies ist die Mindestvergütung. Höhere Vergütungen kann der Betrieb individuell vereinbaren. Die SOKA-Bau erstattet allerdings höchsten die tarifvertragliche Ausbildungsvergütung für die 17 Monate (10 – 6 – 1).
Wie berechnet sich der Urlaub für die Auszubildenden?
Auch der Urlaub kann entsprechend gekürzt werden, darf aber nicht unter das gesetzliche Minimum von 20 Tagen / Jahr absinken. Auch hier finden Sie eine Musterberechnung in der Zusatzvereinbarung.
Was kommt, wenn der Ausbildungsvertrag beendet ist?
Entsprechend der gesetzlichen Regelung endet das Ausbildungsverhältnis mit dem Bestehen der gewerblichen Prüfung (Gesellenprüfung / Facharbeiterprüfung). Wenn der Betrieb den Teilnehmer weiter an das Unternehmen binden will kann er einen Werkstudentenvertrag abschließen. Für den Fall erhält der Student eine Vergütung für die Anwesenheit im Betrieb (z.B. in den Vorlesungsfreien Zeiten). Diese Vergütung kann bei gleichzeitiger Festlegung von Arbeitszeiten auch pauschaliert werden.
Für die Vertragsgestaltung stehen Ihnen die Mitarbeiter des Verbandes gerne zur Verfügung.